Für die Teilnahme an unserem Fast Track Coaching können Sie eine Förderung durch die Agenturen und Jobcenter erhalten. Dazu benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB III. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann diesen Gutschein beantragen.
Gemeinsam mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter entscheiden Sie über die notwendigen Inhalte des Coachings. Es entstehen Ihnen bei dieser Fördermaßnahme keine Kosten.
PHASE 1: Individuelles Coaching/ Coaching für die Dienstleistungsbranche, Bewerbungstraining, Assistierte Vermittlung/ Berufliche Wiedereingliederung
Gefördert über AVGS §45 (1) Nr.1 SGB III
PHASE 2: Stabilisierung/ Einstiegsbegleitung
Gefördert über AVGS §45 (1) Nr. 5 SGB III
Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Fast Track Coaching. Gleichzeitig erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen, um das Coaching bei uns zu beginnen. Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Sergan und Frau Patino-Lang.
Siehe Informationen unter Kontakt!